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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2943; IMRRS 2015, 1309
Mit Beitrag
Nachbarrecht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden mähen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt ...
AG Siegburg, Urteil vom 19.02.2015 - 118 C 97/13
Wird ein Rasenroboter nur in der Zeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr betrieben und unterschreiten die Betriebsgeräusche die TA Lärm deutlich, liegt keine wesentliche Geräuschbelastung vor. Ein Nachbar muss somit auch einen Dauerbetrieb des Rasenroboters dulden, vor allem, wenn sogar die Mittagsruhezeiten eingehalten werden.
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