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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2910
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Bürgschaft auf erstes Anfordern: Einwendungen nur bei Rechtsmissbrauch zulässig!
LG Münster, Urteil vom 25.06.2015 - 14 O 210/14
1. Einwendungen kann der Bürge bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern gegenüber dem Gläubiger nur erheben, wenn die Inanspruchnahme des Bürgen rechtsmissbräuchlich wäre.
2. Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann anzunehmen, wenn die materielle Berechtigung des Gläubigers, nach dem Urkundeninhalt, dem unstreitigen Parteivorbringen oder liquidem beweisbaren Sachverhalt, offensichtlich fehlt.
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