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IBRRS 2015, 2834; IMRRS 2015, 1245
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
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Mieter muss Anbau von Balkon nicht dulden!
LG Berlin, Urteil vom 23.02.2015 - 18 S 132/14
Die Anbringung eines Balkons stellt eine Besitzstörung an einer Wohnung dar, und zwar unabhängig davon, ob der Störer Besitzer oder Mitbesitzer der Außenfassade ist. Im Unterschied zur Wärmedämmung führt der Anbau eines Balkons zur optischen oder sonstigen Beeinträchtigung, die vom Mieter nicht zu dulden ist.
