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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2705; IMRRS 2015, 1189
Wohnraummietrecht
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Staffelmietvereinbarung bleibt während der vereinbarten Laufzeit wirksam!
LG Krefeld, Urteil vom 15.04.2015 - 2 S 52/14
Der allgemeine Hinweis in einem Formularmietvertrag, dass die Miete nach den §§ 557 bis 559b BGB geändert werden könne, macht eine Staffelmietvereinbarung nicht unwirksam, wenn hinreichend klargestellt ist, dass während der Laufzeit der Staffelmiete eine Erhöhung gemäß §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen ist; letzteres ist bei dem Formularvertragsvordruck des Haus und Grund Rheinland Verlages aus dem Jahr 2011 der Fall (Abgrenzung zu AG Dortmund - 425 C 142/10, IMR 2010, 1130 - nur online, und LG Dortmund - 1 S 165/10, IMR 2012, 146).*)
