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IBRRS 2015, 2669
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Regelung zum Honorar vereinbart: Projektsteuerer kann 110 Euro pro Stunde abrechnen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2014 - 8 U 93/14

1. Auf die Tätigkeiten eines Projektsteuerers ist das (zwingende) Preisrecht der HOAI nicht anzuwenden. Die Vergütung des Projektsteuerers können die Vertragsparteien frei vereinbaren.

2. Haben die Parteien eines Projektsteuerungsvertrags keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen, steht dem Projektsteuerer die übliche Vergütung zu. Dabei ist die Abrechnung nach Aufwand, insbesondere nach Stundensätzen, gängige Praxis.

3. Für Projektsteuerungsleistungen ist ein Stundensatz von 110,00 Euro üblich und angemessen.

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