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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2636; IMRRS 2015, 1155
Sachverständige
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Falschgutachten "nötigt" zum Vergleich: Haftet der Gutachter auf Schadensersatz?
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2015 - 5 U 2/15
Der gerichtliche Sachverständige haftet nur dann für eine falsche Begutachtung, wenn die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Mangels Regelungslücke scheidet eine analoge Anwendung von § 839a BGB auch dann aus, wenn unter dem Druck eines ungünstigen Falschgutachtens ein später als unangemessen empfundener Vergleich geschlossen wird. In derartigen Fällen ist eine Schadensersatzpflicht des Gerichtsgutachters allenfalls unter den engen Voraussetzungen des § 826 BGB denkbar.
