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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2464; VPRRS 2015, 0269
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VergabeVergabe
Honorarzone muss nicht vorgegeben werden!

VK Hessen, Beschluss vom 27.07.2015 - 69d-VK-24/2015

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Honorarzone verbindlich vorzugeben, da die Verantwortung für die Ermittlung der Honorarzone beim Planer liegt. Diesem steht bei der Einzonung ein gewisser Spielraum zu, so dass eine vertretbare Festlegung der Honorarzone genügt.