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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2414; IMRRS 2015, 1039
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vermieter ist Grundstücksgemeinschaft: Wer muss den Mietvertrag unterschreiben?
OLG Köln, Urteil vom 03.03.2015 - 22 U 82/14
1. Stellt der Vermieter eine Grundstücksgemeinschaft dar, muss der Mietvertrag von allen Mitgliedern unterschrieben werden, damit der gesetzlichen Schriftform Rechnung getragen wird.
2. Ist ein Mitglied der Gemeinschaft beim Unterschreiben nicht anwesend, so ist ein Vertretungvermerk erforderlich, es sei denn, ein Alleingeschäftsführer einer GmbH unterzeichnet.
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