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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2404; IMRRS 2015, 1033
Sachverständige
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Parteien nicht über Ortstermin benachrichtigt: Sachverständiger befangen!
OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015 - 32 W 7/15
Unterlässt es ein Sachverständiger, eine Partei vom Ortstermin zu benachrichtigen, führt er den Ortstermin sodann in alleiniger Anwesenheit der anderen Partei durch, lässt er sich dabei von der anwesenden Partei die im Verfahren umstrittene Handhabung eines im Streit befindlichen technischen Gerätes erläutern und fasst er sodann sein schriftliches Gutachten ab, ohne einen neuerlichen Ortstermin mit beiden Parteien in Erwägung zu ziehen, kann diese Häufung der eine Partei benachteiligen Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.*)
