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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2044
Kauf und Werklieferung
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Rücktrittserklärung unwirksam: Kann der Verkäufer noch Nachbesserung verlangen?
OLG Naumburg, Urteil vom 09.04.2015 - 2 U 127/13
1. Ob ein Käufer nach der Ausübung seines Wahlrechts unter mehreren verschiedenen Gewährleistungsrechten - hier nach (unwirksamer) Erklärung des Rücktritts - an diese Auswahl gebunden ist oder nachträglich noch ein anderen Gewährleistungsrecht geltend machen darf - hier: Rückkehr zum Erfüllungsanspruch in Form der Nachbesserung - ist im Gesetz nicht unmittelbar geregelt.*)
2. Der (Nach-) Erfüllungsanspruch des Käufers erlischt erst durch eine berechtigte Rücktrittserklärung; scheitert das Rücktrittsverlangen aus formellen Gründen und kommt es deswegen nicht zu einer Umwandlung des Vertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis, so bleibt dem Käufer der Erfüllungsanspruch erhalten.*)
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