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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0654; VPRRS 2015, 0108
Mit Beitrag
Vergabe
Vermeidbarer Standardfehler: Bieter-AGB auf der Rückseite des Anschreibens!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2015 - 3 VK LSA 102/14
1. Enthält das Anschreiben des Bieters auf der Rückseite eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und weist der Bieter keiner Stelle im Angebot ausdrücklich darauf hin, dass diese AGB nicht Bestandteil des Angebotes sind und nicht gelten sollen, ist das Angebot wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend auszuschließen.
2. Bereits die formelle Einbeziehung der AGB genügt, um eine unzulässige Abweichung von den Vertragsunterlagen zu bejahen. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestimmungen der AGB im konkreten Fall eines Vertragsschlusses tatsächlich Anwendung gefunden hätten.