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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0233; IMRRS 2015, 0132
Mit Beitrag
Steuerrecht
Grundsteuer-B-Erhöhung um 64% auch ohne Straßenbeitragssatzung zulässig
VGH Hessen, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14
1. Den Gemeinden steht als Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts bei der Ausübung des Hebesatzbestimmungsrechts ein weiter (kommunalpolitischer) Entscheidungsspielraum zu.*)
2. Bei der kommunalen Einnahmebeschaffung bindet § 93 Abs. 2 HGO die Gemeinden zwar haushaltsrechtlich, auf Steuerquellen nur zurückzugreifen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalt ausreichen (Subsidiaritätsgrundsatz).*)
3. § 93 Abs. 2 HGO vermittelt den kommunalen Steuerpflichtigen jedoch keinen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes.*)
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