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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1997, 0047
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BGH, Urteil vom 04.02.1997 - X ZR 74/94
1. Auch in dem wegen Verletzung eines seit dem 1.1. 1987 angemeldeten Gebrauchsmusters geführten Prozeß ist der Einwand zugelassen, die als äquivalent angegriffene Ausführungsform stelle mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine Erfindung dar (Ergänzung zu BGHZ 98, 12 = NJW 1986, 3202 = LM § 14 PatG 1981 Nr. 3).*)
2. Ist der Löschungsantrag des Beklagten zurückgewiesen worden, darf sich die Prüfung, ob die als äquivalent angegriffene Ausführungsform mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine gebrauchsmusterfähige Erfindung darstellt, nicht in Widerspruch zu der zwischen den Parteien ergangenen Entscheidung setzen.*)