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IBRRS 2016, 0515; IMRRS 2016, 0316
Allgemeines Zivilrecht
Wirkung der Verjährungshemmung bei Gewährleistungsansprüchen
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
Die in § 213 BGB angeordnete Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, erfasst die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte nur insoweit, als sie auf demselben Mangel beruhen (Bestätigung und Fortführung des BGH, 29.04.2015- VIII ZR 180/14, IBRRS 2015, 1806, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)