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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 0826
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BGH, Urteil vom 04.02.1987 - VIII ZR 355/85
§ 852 Abs. 2 BGB gilt für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache auch dann, wenn diese durch den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjektes herbeigeführt worden sind, der Mieter aber insoweit die Ersatzpflicht vertraglich übernommen hat (Ergänzung zu BGHZ 93, 64).*)