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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 1288; IMRRS 2016, 0816
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Eingelagerte Einbauküche gestohlen: Mieter darf Miete nicht mindern!
BGH, Urteil vom 13.04.2016 - VIII ZR 198/15
Zur Mietminderung im Falle der Entwendung einer mitvermieteten, später auf Wunsch des Mieters vereinbarungsgemäß ausgelagerten Einbauküche.*)
1. Wird eine sorgfältig im Keller eingelagerte Einbauküche ohne Verschulden des Mieters gestohlen, kann dieser die Miete in der Höhe des für die Küche zu zahlenden Betrags mindern.
2. Der als Ausgleich erhaltene Versicherungsbetrag ist an den Vermieter zu zahlen.