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IBRRS 1997, 0721
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BGH, Urteil vom 07.05.1997 - VIII ZR 349/96
1. Zur Unwirksamkeit einer in einem formularmäßigen Vertragshändlervertrag für die Nichterfüllung nachvertraglicher Pflichten des Vertragshändlers vereinbarten Vertragsstrafe, deren Höhe sich kontinuierlich mit jedem weiteren Kalendertag der Zuwiderhandlung um einen festen Betrag steigert, ohne daß eine zeitliche oder summenmäßige Begrenzung vorgesehen ist.*)
2. Eine Vertragsstrafenvereinbarung in einem formularmäßigen Vertragshändlervertrag, die für die Verletzung unterschiedlicher Vertragspflichten des Händlers ein und denselben Betrag vorsieht, ohne nach Art, Gewicht und Dauer des Vertragsverstoßes zu differenzieren, ist nur wirksam, wenn der Betrag auch angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes noch angemessen ist.*)