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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 2257; IMRRS 2013, 1269
Allgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht
BGH, Urteil vom 30.04.2013 - VI ZR 13/12
1. Für die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 833 Satz 1 BGB ist es grundsätzlich unerheblich, ob derjenige, der von einem Pferd stürzt, mit oder ohne Einverständnis des Inhabers der tatsächlichen Sachherrschaft reiten wollte.*)
2. Dieser Umstand kann jedoch im Rahmen eines etwaigen - vom Schädiger zu beweisenden - Mitverschuldens im Sinne des § 254 BGB Berücksichtigung finden.*)