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IBRRS 1960, 0113
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BGH, Urteil vom 13.07.1960 - V ZR 62/59
Hat in einem Kaufvertrag über ein landwirtschaftliches Anwesen der Käufer die Kosten des Vertrags und seiner Durchführung übernommen, so können hierunter auch die Kosten eines mit der Schätzung des Anwesens und seines Inventars vor Vertragsschluß beauftragten Sachverständigen fallen. Sie treffen - angemessene Höhe vorausgesetzt - in solchem Fall bei Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz letztlich das Siedlungsunternehmen.*)