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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2266; VPRRS 2007, 0122
Vergabe
Bindung an europäisches Wettbewerbsrecht
EuGH, Urteil vom 11.07.2006 - Rs. C-205/03 P
1. Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft umfasst jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.
2. Insoweit ist es das Anbieten von Gütern oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt, was den Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit kennzeichnet, so dass bei der Beurteilung des Wesens der Einkaufstätigkeit der Kauf eines Erzeugnisses nicht von dessen späterer Verwendung zu trennen ist und die spätere Verwendung des erworbenen Erzeugnisses zwangsläufig den Charakter der Einkaufstätigkeit bestimmt.
3. Die öffentliche Hand ist nicht an das europäische Wettbewerbsrecht gebunden, wenn die beschafften Waren und Dienstleistungen eigenen, gemeinnützigen Zwecken dienen.