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IBRRS 2020, 2356; IMRRS 2020, 0999
Rechtsanwälte und Notare
Anwalt darf Urlaubsvertretung für Notar übernehmen!
OLG Naumburg, Urteil vom 11.11.2019 - Not 4/19
1. Für die Vertretung eines Notars darf nur bestellt werden, wer fähig ist, das Amt eines Notars zu bekleiden. Dabei gilt, dass die ständige Vertretung eines Notars nur einem Notar, Notarassessor oder Notar außer Dienst übertragen werden soll.
2. Dieser Regelung ist jedoch nicht zu entnehmen, dass die Notarvertreter ausschließlich aus diesem Personenkreis stammen müssen.