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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 0263; IMRRS 2006, 0150
Insolvenzrecht
Zur Auslegung eines Insolvenzplanes
BGH, Urteil vom 06.10.2005 - IX ZR 36/02
1. Regelungen in einem Insolvenzplan sind nach den allgemeinen Vorschriften auszulegen.*)
2. Die Klausel "§ 259 Abs. 3 InsO findet Anwendung" im gestaltenden Teil des Insolvenzplans genügt in der Regel als Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Anfechtungsrechtsstreitigkeiten auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fortzuführen.*)