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IBRRS 1993, 0242
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BGH, Urteil vom 07.10.1993 - I ZR 284/91
Eine Kfz-Werbung, die gesetzwidrig (vgl. BGH, NJW 1993 = LM H. 11/1993 § 1 MeßEinhG Nr. 1 = GRUR 1993, 679 - PS-Werbung) als Leistungseinheit allein die Angabe "PS" anführt, kann mangels Planmäßigkeit des Gesetzesverstoßes dann nicht als wettbewerbswidrig i. S. des § 1 UWG beurteilt werden, wenn die PS-Angabe unter Tausenden innerhalb von fünf Jahren erschienener Anzeigen des Werbenden nur in zwei Fällen feststellbar ist.*)