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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 0645
Alle Sachgebiete
Rechtswirkung eines Urteils im Verhältnis zu einem Dritten
BGH, Urteil vom 19.12.2002 - I ZR 160/00
a) Einem in einem Hauptsacheverfahren ergangenen rechtskräftigen Unterlassungsurteil kommt grundsätzlich die Eignung zu, die nach einem begangenen Wettbewerbsverstoß zu vermutende Begehungsgefahr auch im Verhältnis zu einem Dritten entfallen zu lassen.*)
b) Wenn sich der Verurteilte wegen derselben Wettbewerbshandlung mit einem anderen Unterlassungsgläubiger in einer laufenden wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung befindet, muß er sich allerdings auf seine Verurteilung berufen und dadurch zu erkennen geben, daß das Urteil auch diesen Streit regelt.*)