Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 130.414 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir 495 Urteile neu eingestellt, davon 182 aktuelle.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1961, 0407
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60
a) Für die Entscheidung über Feststellungsanträge, die das Standesrecht der Rechtsanwälte betreffen, kommt seit dem Inkrafttreten der BRAO nur der Rechtsweg vor den Ehrengerichtshöfen für Rechtsanwälte in Betracht.*)
b) Ein verwaltungsrechtliches Feststellungsverfahren vor dem Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte ist nicht schon unter den Voraussetzungen des § 43 VwGO zulässig, sondern nur dann, wenn die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG es im Einzelfall erfordert.*)
c) Gegen die Entscheidung des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte über einen verwaltungsrechtlichen Feststellungsantrag eines Rechtsanwalts ist die sofortige Beschwerde an den BGH, Sen. f. Anwaltssachen, jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung nicht von ähnlich weittragender Bedeutung ist wie die in § 42 Abs. 1 BRAO aufgezählten Entscheidungen. Die Frage, ob es überhaupt Fälle des § 223 BRAO gibt, in denen die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 42 BRAO zulässig sein könnte, bleibt unentschieden.*)