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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 1586; IMRRS 2003, 0609
Verkehrssicherungspflicht
Träger der Straßenbaulast hat Verkehrssicherungspflicht
OLG Braunschweig, Urteil vom 20.11.2002 - 3 U 47/02
1. Dem Träger der Straßenbaulast obliegt die Verkehrssicherungspflicht nach §§ 10, 2 Abs. 2 Nr. 1 Nds StrG.
2. Er hat die Straßen zu überwachen und für einen hinreichend sicheren Straßenzustand zu sorgen. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmt sich nach der Bedeutung des Verkehrsweges und nach Art und Häufigkeit seiner Benutzung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.
3. Die Straße ist so herzustellen und zu erhalten, dass sie keine unvorhergesehenen Gefahren birgt.
4. Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen oder sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können.