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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 3085; IMRRS 2009, 1676
Immobilienanlagen
Immobilienfonds - Prospekthaftung wegen Unvollständigkeit und Intransparenz
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 69/07
1. Angaben zu einer Mietgarantiebürgschaft sind fehlerhaft, wenn sich aus dem Prospekt, nicht ergibt, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der Mietgarantie absichert, sondern auch andere Forderungen betrifft.
2. Für die Anlageentscheidung ist es von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger auch deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. Wird aus einem Prospekt nicht deutlich, dass und welche Art der Garantie in welchem Kostenblock aufgenommen wird, führt dies zu einer Intransparenz der Kostendarstellung und somit zur Fehlerhaftigkeit des Prospekts.