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IBRRS 2023, 1738; IMRRS 2023, 0794; IVRRS 2023, 0293
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.06.2023 - 2-13 S 92/22

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1679; IMRRS 2024, 0703; IVRRS 2024, 0279
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustimmungsklage richtet sich gegen die Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 141/23

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 01.12.2020 getroffen wurde.*)

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IBRRS 2023, 1738; IMRRS 2023, 0794; IVRRS 2023, 0293
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.06.2023 - 2-13 S 92/22

Die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nach Inkrafttreten des WEMoG auch dann gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, wenn eine Teilungserklärung aus dem Jahre 2001 die "Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" vorsieht.*)

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