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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2006, 2539; IMRRS 2006, 1677
Prozessuales
Verfahrensrecht
KG, Beschluss vom 10.12.2002 - 1 W 288/02
Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß §§ 128, 130 ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil es sich um gesetzliche Zinsen im Sinne von § 1118 BGB handele, für die das Grundstück auch ohne Eintragung hafte.*)