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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 0464; IMRRS 2006, 0281
Mit Beitrag
Bauarbeitsrecht
Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum: Vorsteuerabzug möglich?
FG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2005 - 1 K 5587/01 U
1. Errichtet ein Unternehmer ein Wohngebäude und überlässt er den dort geschaffenen Wohnraum unentgeltlich an nur zeitweilig im Inland befindliche Arbeitnehmer, kann er den Vorsteuerabzug aus den Bauleistungen in Anspruch nehmen.
2. Die Wohnraumüberlassung dient nicht der Befriedigung des generellen Wohnbedarfs der Arbeitnehmer, sondern betrieblichen Zwecken, so dass als Vorbezug zu den Bauleistungen ein Vorsteuerabzug möglich ist.