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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 2337; IMRRS 2008, 1383
Rechtsanwälte und Notare
Versteigerung von Rechtsrat über eBay
BVerfG, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06
1. § 43b BRAO schließt es nicht aus, einen potenziellen Mandanten zu umwerben, wenn noch kein konkreter, dem Rechtsanwalt bekannter Beratungsbedarf besteht. Eine Werbemaßnahme ist auch nicht deswegen unzulässig, weil sie sich an Personen richtet, zu denen zuvor kein mandantschaftliches Verhältnis besteht oder bestanden hat .
2. Das Angebot anwaltlicher Beratungsleistungen auf der Plattform eines Internetauktionshauses ist als Werbemaßnahme zu behandeln. Denn ein solches Verhalten ist planvoll darauf angelegt, andere dafür zu gewinnen, die Leistungen des anbietenden Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
3. Die Versteigerung von Beratungsleistungen über ein Internetauktionshaus verstößt weder gegen Berufsrecht noch gegen Gebührenrecht.