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Oberlandesgericht Oldenburg schaltet elektronische Akte scharf!
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Am 11.12.2023 hat das Oberlandesgericht Oldenburg ein weiteres Digitalisierungsversprechen eingelöst und die elektronische Aktenführung in Zivilsachen rechtsverbindlich eingeführt. Das bedeutet, dass alle ab diesem Tag bei dem Oberlandesgericht Oldenburg neu eingehenden Zivilverfahren von der Richterschaft über die Serviceeinheiten bis hin zu den mit Verfahrenskosten befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und damit "vom Anfang bis zum Ende" vollständig elektronisch bearbeitet werden. Lediglich die bereits laufenden anhängigen Verfahren werden noch in Papierform zum Abschluss gebracht. Der sog. "Aktenbock" gehört damit schon bald der Vergangenheit an. Auch der jährliche Papierverbrauch von rund 13 Paletten (1.300.000 Blatt) sowie der Aktentransport durch den Justizwachtmeisterdienst werden erheblich reduziert.
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