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Kammerwesen ist nicht zu beanstanden
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Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Pflichtmitgliedschaft selbständiger Handwerker in den Handwerkskammern nicht zu beanstanden. Deshalb sei keine Anpassung des geltenden Rechts geplant, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2735) auf eine Kleine Anfrage (20/2428) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, ob die Bundesregierung plane, eine Reform der "Zwangsmitgliedschaft" anzugehen.
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