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Forderungen rund um die Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
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Ein Inkassounternehmen darf, wenn es überhöhte Mieten von dem Vermieter zurückfordert, auch verlangen, dass dieser in Zukunft den Mietzins auf die zulässige Höhe herabsetzt. Der Bundesgerichtshof erklärte, dass dieses Verlangen keine verbotene Tätigkeit nach dem RDG darstellt. Die Karlsruher Richter beschäftigten sich in diesem Zusammenhang nochmals ausführlich mit der Berliner Mietpreisbremse.
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