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Kein Vertrag mit Strom-Grundversorger bei Zählernummer-Verwechslung
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Auch bei tatsächlicher Entnahme von Strom kommt ausnahmsweise kein Vertrag mit dem Grundversorger zustande, wenn der Verbraucher irrtümlich einen Stromlieferungsvertrag mit einem Wahlversorger für eine fremde Zählernummer abschließt. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. In dem entschiedenen Fall hatte der Immobilienverwalter die Zählernummern verwechselt.
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