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Rechtsausschuss: Grundsätzliche Zustimmung für geplante Neuverteilung der Maklerkosten
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BT-Drs.:19/15827) ist bei den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 27.01.2020 auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Der Entwurf sieht mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnraum vor. Die Maklerkosten sollen zu maximal 50% vom Erwerber zu tragen sein.
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