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Bundesverfassungsgericht bestätigt Mietpreisbremse und stärkt damit Mieterrechte
Dr. Franz-Georg Rips, DMB
"Hocherfreut" zeigte sich der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1595/18), mit der die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse bestätigt wurde: "Diese Entscheidung ist eine Klatsche für alle diejenigen, auch die Verbände, die bei jedem mieterschützenden Gesetz nahezu reflexartig die angebliche Verfassungswidrigkeit beschreien. Mieterschutz ist selbstverständlich mit dem Grundgesetz vereinbar, er füllt den Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums mit Leben. Mietpreisbegrenzende Vorschriften, mit denen der Verdrängung von weniger gut betuchten Mietern aus ihren Stadtvierteln entgegengewirkt wird, sind dringend geboten."
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