Nachrichten zum Immobilienrecht
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VG Berlin präzisiert Auskunftspflicht von Online-Anbietern Berliner Ferienwohnungen
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Auf der Grundlage des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum müssen Internetportale dem Land Berlin anonyme Inserate zu Berliner Ferienwohnungen offenlegen. Die deutsche Niederlassung einer weltweiten Online-Plattform ist aber die falsche Adressatin eines Auskunftsverlangens. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen (Urteil vom 14.03.2018, Az.: VG 6 K 676.17).
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