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Online seit 2014

BGH: Umlage von Verwaltungskosten ohne Begrenzung in AGB eines Gewerberaummietvertrags ist zulässig
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© iStock/Bet Noire
Die Umlage von "Verwaltungskosten" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, auch wenn die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält. So der BGH in seinem heute veröffewntlichten Urteil vom 10.09.2014.