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Bauarbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel können beginnen
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Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat den Weg zum Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung freigemacht. In zweiter Instanz eines Eilverfahrens wurde am 24.09.2021 entschieden, dass die vorläufig verfügte Einweisung in den Besitz von Grundstücken im Bereich des Fährhafens Puttgarden, die für die Bauarbeiten benötigt werden, rechtmäßig ist und deshalb von den Vorhabenträgern schon vollzogen werden darf.
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