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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht - sicherer Übermittlungsweg
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.02.2026 - VII R 34/24 entschieden, dass ein einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht entspricht, wenn er nicht auf einem dort vorgegebenen Übermittlungsweg an das Gericht übermittelt wird. Im Fall der versäumten Klagefrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig von einem Verschulden des Klägers zu gewähren sein, wenn das Gericht seine Fürsorgepflicht verletzt hat.
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