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BVMB beklagt "nie dagewesenes Bürokratiemonster"
© Robert Kneschke - shutterstock
Zum Tag der Arbeit am 1. Mai haben sich für die Bauwirtschaft erhebliche Änderungen ergeben: Weite Teile des Bundestariftreuegesetzes sind in Kraft getreten. Bei Bauaufträgen des Bundes, der Deutschen Bahn oder der Autobahn GmbH ab 50.000 Euro werden Bauunternehmen künftig aufwändig die Entlohnung ihrer Mitarbeitenden inklusive tariflicher Löhne und Zuschläge, den Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Pausen nachweisen müssen. Scharfe Kritik kommt von Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.:
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