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Zustimmung zum Bau-Turbo unter Bedingungen
© Denys Yelmanov - iStock
Gemeinden können ihre Zustimmung zur Nutzung des Bau-Turbos unter der Bedingung erteilen, dass sich Vorhabenträger zur Einhaltung bestimmter städtebaulicher Anforderungen verpflichten. Zudem stehe es den Gemeinden frei, ihre Zustimmung innerhalb der Frist zu verweigern, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4193) mit. Mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages könnten Gemeinden eventuell Bodenwertsteigerungen abschöpfen. Dies entspreche dem von vielen Kommunen auch im Bereich der Bauleitplanung angewandten Verfahren, schreibt die Bundesregierung.
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