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Tariftreuegesetz steht zur Abstimmung im Bundestag
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Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 26.02.2026, über das geplante Tariftreuegesetz der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf "zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes" (21/1941) sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Zur Abstimmung über die Vorlage wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorliegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zudem einen Entschließungsantrag zum Regierungsentwurf angekündigt, über den das Parlament ebenfalls entscheiden wird.
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