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Gesetzentwurf zur Reform des Wohnraummietrechts beschlossen
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Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, den Anstieg von Indexmieten auf jährlich 3,5 Prozent zu begrenzen und Transparenzpflichten für Möblierungszuschläge einzuführen. Um die Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern, soll zudem eine Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge gelten. Gleichzeitig wird der Schutz vor Wohnungsverlust gestärkt, indem Nachzahlungen bei Mietrückständen künftig auch ordentliche Kündigungen einmalig unwirksam machen können.
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