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Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
© AndreyPopov - iStock
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" (21/3737) vorgelegt. Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung.
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