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Schlechte Gehwege: Wer haftet bei Sturz eines Fußgängers?
© Palatinate Stock - shutterstock.com
Schnell ist es passiert: Ein Fußgänger erkennt einen Höhenunterschied auf dem gepflasterten Gehweg oder zur Bordsteinkante nicht rechtzeitig oder übersieht ein durch Frost verursachtes Schlagloch. Und schon stürzt der Passant und verletzt sich. Dann stellt sich die Frage, ob die Gemeinde haftet. Auf ihren öffentlichen Wegen hat sie nämlich eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Daher muss sie so gut wie möglich und soweit zumutbar dafür sorgen, dass ihre Wege sicher begehbar sind. Die Gemeinde muss jedoch andererseits auch nicht jegliche denkbare Gefahr beseitigen. Von Passanten wird auch etwas Eigenverantwortung erwartet.
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