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DAV: Anwaltliche Vertretung weiterhin ab Streitwerten von 5.000 Euro
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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert im Sinne des Verbraucherschutzes und der Effizienz gerichtlicher Verfahren, an der Schwelle von 5.000 Euro für den Anwaltszwang festzuhalten, selbst wenn der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 Euro erhöht werden sollte. Der DAV appelliert für eine entsprechende Anpassung von § 78 ZPO in Gestalt einer Entkopplung von Anwaltszwang und Zuständigkeitsstreitwert.
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