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Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk steht

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Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk geeinigt. Nach Zustimmung beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn) nun in Kraft treten. Er gilt für drei Jahre - vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.
