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Herbstlaub: Wer muss wann fegen?
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Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.
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